Vorratsdatenspeicherung ab Juli – aber nicht für Freifunk!
Gefahr für Freifunk bestand nun durch ein im Jahr 2015 von der großen Koalition im Bund beschlossenes neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, dass von Internetanbietern bis Juli 2017 umgesetzt werden muss.
VDS ist eine Gefahr für Freifunk
Jeder Internetanbieter wird ab dann verpflichtet, anlasslos sensible personenbezogene Daten über jeden teilnehmenden Internetnutzer zu speichern. Für den Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. würde der dazu notwendige Aufwand zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung eine nicht zu stemmende Aufgabe darstellen. Weiterhin würde dies der Vision von Freifunk, ein überwachungsfreies Netz zur Verfügung zu stellen, in den Grundsätzen widersprechen.
Freifunk kann überwachungsfrei bleiben
Jetzt hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass Freifunk keiner Speicherpflicht nachkommen muss so lange nicht geklärt ist, ob wir unter das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fallen. Laut Aussage der BNetA gäbe es „erhebliche Zweifel“, ob Freifunk ein Internetzugangsdienst im Sinne des Gesetzes (§ 113b Abs. 3 TKG) sei.
Selbst wenn die Bundesnetzagentur später zur Auffassung kommen sollte, dass dies der Fall sei, wäre weiter unklar, ob etwas gespeichert werden müsse. Schließlich vergibt Freifunk keine Benutzerkennungen, so dass eine sinnvolle Sammlung personenbezogener Daten kaum möglich ist.
Unterstützung aus Berlin
Anfang Juni äußerte sich der Wittener Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack bereits auf abgeordnetenwatch.de: Er sei guter Dinge, dass für Freifunk eine Regelung gefunden werde, die dessen Fortbestehen ermöglichen werde. Weiterhin bekannte er sich zu Freifunk als ein Projekt, das er in seinem Wahlkreis sehr gerne unterstütze und welches ihm am Herzen liege. Auch diese Unterstützung aus Berlin stimmt die Freifunker im Ennepe-Ruhr-Kreis optimistisch.